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SCHUTZKONZEPT Covid-19

Merkblatt für E-Bike Touren, Weinwanderungen, Weintouren mit Fahrzeugen, Degustationen, Restaurantbesuche & Events

 

1. Allgemeine Vorgaben

​a) Es gelten immer die Hygienevorschriften des BAG. 

b) Es gilt grundsätzlich die Distanzregel von mindestens 1.5 Meter Abstand einzuhalten oder eine Maske zu tragen. 

c) In Innenräumen mit Konsumation gilt eine zusätzliche Zertifikationspflicht.

d) Sämtliche Personen mit Krankheitssymptomen, auch wenn diese nur leicht sind, dürfen nicht an der Tour teilnehmen. Das gleiche gilt für Personen mit positiv auf Covid-19 getesteten Personen im näheren Umfeld.

e) Wird eine Person, die in den letzten zwei Wochen an einer Aktivität in einer Gruppe teilgenommen hat, positiv auf Covid-19 getestet, informiert sie unverzüglich den Guide.

f) Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Tour sicherstellen, dass er über nötige Zertifikate verfügt. Die Tour kann nicht aufgrund mangelnder Unterlagen abgesagt werden. Die Kosten werden nicht rückerstattet.

2. Vorgaben für geführte E-Bike Touren & Weinwanderungen

a) Es besteht keine Masken- oder Zertifikationspflicht.

b) Die Teilnahme an Touren ist nur nach Voranmeldung möglich. Die Koordinaten/Anschrift der TeilnehmerInnen muss dabei hinterlegt werden.

c) Der Guide stellt sicher, dass sie/er über die Kontaktdaten aller TeilnehmerInnen verfügt.

d) Guides weisen die TeilnehmerInnen bei der Anmeldung und bei Beginn der Tour ausdrücklich auf die zwingend einzuhaltenden Vorgaben hin. Teilnehmende, die nicht mit den Vorgaben einverstanden sind, dürfen nicht am Angebot teilnehmen.

e) Der Guide ist für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich.

f) Die Teilnehmer registrieren sich alle beim Fahrradverleih.

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3. Weintour mit Fahrzeugen

Alle Teilnehmer müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen.

Sofern nicht alle Teilnehmer über ein gültiges Zertifikat verfügen gelten folgende Vorschriften:

a) Beim Ein- und Aussteigen sowie an Bord unserer Fahrzeuge gilt zum Schutz der Reisenden eine generelle Maskenpflicht.

b) Das Tragen von Hygienemasken gilt generell, wenn der vorgegebene Abstand vom 1.5 m nicht eingehalten werden kann.

c) Zu Beginn der Fahrt informiert der Guide die Gäste über die Richtlinien des Maskentragens.

d) Der Gast ist für die Besorgung und das Mitbringen von Schutzmasken grundsätzlich selbst verantwortlich. Notfalls sind Masken beim Guide erhältlich (solange Vorrat).

e) Das Fahrzeug wird nach jeder Tour gründlich gereinigt und Oberflächen desinfiziert.

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4. Vorgaben zum Besuch von Weingütern

Draussen gilt eine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann. Maximal 500 Besucher sind erlaubt.

Drinnen (ohne Konsumation): Es gilt die Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Drinnen (mit Konsumation): Alle Teilnehmer müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen.​​

 

5. Vorgaben zum Besuch von Restaurants

Alle Teilnehmer müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen.

6. Vorgaben für öffentliche Events

Alle Teilnehmer müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen.

Sofern nicht alle Teilnehmer über ein gültiges Zertifikat verfügen, gelten folgende Vorschriften:

-        Maximal 30 Personen.

-        Es muss sich um einen Verein oder eine andere beständige Gruppe handeln.

-        Es muss eine Schutzmaske getragen werden.

-        Der Konsum von Speisen und Getränken ist verboten.

Verfasst: Wine Tours Switzerland

Ort:   Maienfeld | Datum:  13. September 2021

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